Kontoeröffnung bei einer Filialbank

Um ein Girokonto bei einer Filialbank zu eröffnen sind einige Formalitäten zu erfüllen.
Als Erstes sollte man sich zum Beispiel anhand von Informationen aus dem Internet hinsichtlich Gebühren und Ausstattung des Kontos entscheiden, bei welcher Bank man sein Konto eröffnen möchte.
Im Folgenden kann man einen Termin für die Kontoeröffnung ausmachen und dann die Kontoeröffnung in Angriff nehmen.

Die Bank bzw. der Bankberater benötigt bei der Kontoeröffnung einige Informationen vom zukünftigen Kunden.
Das sind zum Beispiel Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf und ebenfalls Unterlagen wie der Personalausweis und ggfs. Verdienstbescheinigungen, falls man gleichzeitig mit der Kontoeröffnung einen Dispositionskredit beantragen möchte.

Viele Banken bieten heute verschiedene Kontenmodelle hinsichtlich der Kontoführungsgebühren an.
Dort findet man zumeist eine Auswahl zwischen Paketmodellen, z.B. feste Kosten inklusive aller Dienstleistungen und Vorgänge rund um das Konto von 15 Euro im Monat oder auch variable Modelle, wo jede einzelne Buchung berechnet wird.
Zudem gibt es immer mehr Angebote für kostenlose Kontoführungen, falls monatlich eine bestimmte Gehaltssumme auf dem Girokonto eingeht.
Daher muss man sich bei der Kontoeröffnung auch für ein bestimmtes Modell entscheiden.

Hat man sich für ein bestimmtes Modell entschieden, wird in den meisten Fällen eine Kundenkarte für bargeldlose Verfügungen über das Konto beantragt.
Zudem bieten viele Banken dem Kunden bei der Kontoeröffnung auch die Nutzung einer Kreditkarte an.
Um im Folgenden flexibel zu bleiben und seine Bankgeschäfte nicht zwingend nur in der Filiale vor Ort erledigen zu können, kann man die Nutzung des Online-Bankings beantragen.
Man kann dadurch mit einer persönlichen Geheimzahl und so genannten TAN-Nummern (Transaktionsnummern) von Zuhause aus im Internet oder per Telefon einfache Bankgeschäfte erledigen, wie zum Beispiel Geldbeträge überweisen.

Ein fester Bestandteil bei der Kontoeröffnung sind auch rechtliche Angelegenheiten wie die Zustimmung zu den AGB’s der Bank und dem Kontoeröffnungsvertrag an sich.
Falls man einen Dispositionskredit oder eine Kreditkarte in Anspruch nehmen möchte, muss man zudem die Einwilligung zur Datenweitergabe und Auskunft an die SCHUFA geben.
Widerspricht man dieser Auskunft, hat man bei nahezu allen Banken lediglich die Möglichkeit, ein Guthabenkonto zu führen.
Man kann also im Folgenden keinen Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen und das Konto darf nicht überzogen werden.

Sind dann alle Formalitäten der Kontoeröffnung erledigt, bekommt der Kunde seine persönliche Kontonummer mitgeteilt und kann das Girokonto im Folgenden für alle zur Verfügung stehenden Arten des Zahlungsverkehrs nutzen.