Was ist ein Girokonto?

Ein Girokonto ermöglicht seinem Besitzer einen bargeldlosen Zahlungsverkehr durch ein Kreditinstitut, wie z.B. eine Bank oder Sparkasse. Das Wort „Giro“ kommt aus dem Italienischen und bedeutet „Kreis“. In Bezug auf das Girokonto bedeutet es, das Geld „kreisen“ zu lassen.

Es gab eine Zeit vor dem Girokonto. Damals wurden Gehälter und Löhne am Ende einer Woche, alle 14 Tage oder auch einmal im Monat bar ausgezahlt. Der Arbeitnehmer erhielt seinen Lohn in der Lohntüte und bezahlte anfallende Kosten wie Miete, Strom, Wasser und dergleichen, bar. 1906 übernahm die Schweiz die Vorreiterrolle und führte das erste Girokonto ein, das unter der Bezeichnung Postscheckdienst bekannt wurde.

Bis in die 50iger Jahre war es in Deutschland immer noch vielfach üblich, den Lohn in Lohntüten verpackt und bar, an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Allerdings setzte sich das Girokonto mehr und mehr durch, und seit 1995 existiert sogar eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) an Banken und Sparkassen, allen Bürgen, auf Wunsch hin, und unter der Voraussetzung eines Basisguthabens auf dem Konto, ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Dieses Girokonto wurde als „Jedermann- Konto bezeichnet. Allerdings hat das Geldinstitut bis heute trotzdem die Möglichkeit, die Eröffnung eines Girokontos abzulehnen, wenn beispielsweise ein negativer Eintrag bei der Schufa vorliegt.

In Deutschland ist das Girokonto durch einige Paragraphen im BGB geregelt. Der Kontoinhaber kann z.B. jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist, sein Girokonto kündigen. Die Bank darf für den Bearbeitungsvorgang keine Gebühren berechnen.

Das Girokonto wird genutzt, um Barabhebungen, Bareinzahlungen oder Überweisungen vorzunehmen. Lastschriften und Daueraufträge können über das Girokonto ebenfalls getätigt werden. Reicht das Geld auf dem Konto für die fälligen Überweisungen nicht aus und wird das Girokonto somit überzogen, gewähren Geldinstitute ihren Kunden einen Dispositionskredit. Dieser muss vorher mit der Bank vertraglich vereinbart werden.

Die Überziehungszinsen bei einem Girokonto sind in der Regel recht hoch, während die Guthabenzinsen niedrig sind. Geldinstitute berechnen regelmäßig die anfallenden Zinsen und Gebühren. Kontoauszüge müssen von der Bank, per Post, an den Kontoinhaber versendet werden. Dieser hat jedoch die Möglichkeit, seine Auszüge am Kontoauszugsdrucker ausdrucken zu lassen. Wurden falsche Buchungsvorgänge getätigt, muss der Kontoinhaber innerhalb von sechs Wochen den Fehler bei seiner Bank melden.

Geldinstitute regeln die Überziehung des Girokontos sehr unterschiedlich. So kann eine Bank pauschale Kontoüberziehungsgebühren einfordern oder aber die Gebühren einzeln, für jeden Buchungsvorgang, berechnen. Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen in der Regel keine Kosten für die Kontoführung. Vergleiche der Geldinstitute und ihre Angebote, sind zu empfehlen.

Die Einrichtung eines Girokontos ist auch für Minderjährige, durch die Erziehungsberechtigten, möglich. Eine gesetzlich vorgeschriebene Altersbeschränkung für ein Girokonto besteht nicht. Ab dem 7.Lebensjahr gelten Kinder als beschränkt geschäftsfähig. Eltern können beispielsweise das Taschengeld auf das Girokonto des Kindes überweisen. Allerdings ist es hilfreich, eine maximale Summe festzulegen, die das Kind in einem bestimmten Zeitraum abholen darf. Auf diese Weise können Eltern sich und ihr Kind vor einer Kontoüberziehung und einer Verschuldung bewahren. Auch sollte nicht vergessen werden, dass der Jugendliche durchaus von seinem Konto Daueraufträge oder Überweisungen vornehmen kann. Das früheste, akzeptable Alter für eine Kontoeröffnung wird von Bankinstituten in ihren AGB geregelt. So ist von 8, 10 oder auch 12 Jahren die Rede.